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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vorab schon mal bei Ihrer Krankenkasse. Die Behandlungskosten können je nach Versicherung ganz oder teilweise übernommen werden.
Die Behandlungspauschale für eine osteopathische Erstbehandlung beträgt ca. 120 €.